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Produkt zum Begriff Kündigung:


  • Weinbrenner, Lars: Kündigung
    Weinbrenner, Lars: Kündigung

    Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 22.90 € | Versand*: 0 €
  • Funschild Kündigung zwecklos
    Funschild Kündigung zwecklos

    Größe 22 x 17 cm

    Preis: 9.35 € | Versand*: 4.90 €
  • Ist der Mietvertrag bei Kündigung wegen Eigenbedarf nichtig?

    Nein, der Mietvertrag ist nicht automatisch nichtig, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder bestimmte andere Personen benötigt. Der Mieter hat jedoch das Recht, die Kündigung anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass der Eigenbedarf nicht ausreichend begründet ist.

  • Fordert freenet Kündigung Schadenersatz?

    Es gibt keine Informationen darüber, dass freenet eine Kündigung fordert oder Schadenersatz verlangt. Freenet ist ein deutscher Telekommunikationsanbieter, der verschiedene Dienstleistungen wie Internetzugang, Mobilfunk und TV anbietet. Es ist möglich, dass es in Einzelfällen zu Kündigungen oder Schadenersatzforderungen kommen kann, aber dies wäre nicht spezifisch für freenet, sondern könnte bei jedem Telekommunikationsanbieter auftreten.

  • Wann Arbeitslosengeld nach Kündigung?

    "Wann Arbeitslosengeld nach Kündigung?" Das Arbeitslosengeld wird in der Regel erst nach Ablauf einer Sperrfrist von 12 Wochen nach der Kündigung gezahlt. Diese Sperrfrist kann jedoch verkürzt werden, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst gekündigt hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig, dass man sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet und alle erforderlichen Unterlagen einreicht, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über die genauen Voraussetzungen und Fristen zu informieren, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.

  • Was tun nach Kündigung?

    Nach einer Kündigung ist es wichtig, sich zunächst um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern, wie die Beantragung von Arbeitslosengeld oder die Überprüfung der Kündigungsfrist und möglicher Abfindungen. Danach sollte man sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen, indem man Bewerbungen schreibt, sich bei Jobportalen anmeldet und sein Netzwerk nutzt. Es kann auch hilfreich sein, sich beruflich weiterzubilden oder an Fortbildungen teilzunehmen, um die Chancen auf eine neue Anstellung zu verbessern.

Ähnliche Suchbegriffe für Kündigung:


  • Wann Freistellung nach Kündigung?

    Wann genau die Freistellung nach einer Kündigung erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel wird die Freistellung unmittelbar nach der Kündigung ausgesprochen, um eine weitere Zusammenarbeit zu vermeiden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Freistellung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, zum Beispiel wenn noch offene Fragen geklärt werden müssen. Es ist wichtig, dass die genauen Modalitäten der Freistellung im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wann die Freistellung nach einer Kündigung erfolgt.

  • Wann Arbeitsamt nach Kündigung?

    Das Arbeitsamt sollte so schnell wie möglich nach einer Kündigung kontaktiert werden, um mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu klären. In der Regel sollte dies spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses geschehen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzuhalten, um den Antrag auf Arbeitslosengeld schnell bearbeiten zu können. Je früher der Kontakt zum Arbeitsamt hergestellt wird, desto schneller können eventuelle finanzielle Unterstützungen beantragt und bewilligt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen für die Antragstellung zu informieren, um keine finanziellen Einbußen zu riskieren.

  • Welche Kriterien werden in einem Mietspiegel zur Berechnung der angemessenen Mietpreise berücksichtigt?

    In einem Mietspiegel werden die Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr der Wohnung sowie die durchschnittlichen Mietpreise vergleichbarer Wohnungen in der Umgebung berücksichtigt. Auch die Infrastruktur, die Wohnqualität und die Nachfrage nach Wohnraum spielen eine Rolle bei der Berechnung der angemessenen Mietpreise. Zudem werden gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zur Miethöhe beachtet.

  • Wann verjähren Urlaubsansprüche nach Kündigung?

    Urlaubsansprüche verjähren in der Regel nach 15 Monaten. Nach einer Kündigung müssen Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche daher innerhalb dieser Frist geltend machen, um sie nicht zu verlieren. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche rechtzeitig nach der Kündigung schriftlich beim Arbeitgeber einfordern, um sicherzustellen, dass sie nicht verjähren. Falls der Arbeitgeber die Urlaubsansprüche nicht gewährt, können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig über die Verjährungsfristen und die eigenen Rechte im Falle einer Kündigung zu informieren.

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